Kommen Sie vorbereitet

VERSICHERTENKARTE UND ÜBERWEISUNG

Als gesetzlich versicherter Patient müssen Sie eine gültige Versichertenkarte vorlegen. Sollte keine gültige Versichertenkarte vorhanden sein, dann legen Sie bitte einen aktuellen Versicherungsnachweis Ihrer Krankenkasse vor. Wir dürfen keine Patienten ohne gültigen Versicherungsnachweis auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse behandeln bzw. abrechnen. Auch dürfen wir keine Rezepte oder Überweisungen ausstellen. Liegt der Versicherungsnachweis nicht vor und wird er nicht innerhalb einer Woche nachgereicht, so sind wir ab dem 01.01.2015 vom Gesetzgeber bzw. von den Krankenkassen dazu angehalten, Ihnen eine Privatrechnung auszustellen.

MEDIKAMENTENPLAN

Bitte bringen Sie immer einen aktuellen Medikamentenplan mit. Der Medikamentenplan sollte die genaue Bezeichnung der Präparate mit Dosis und auch die Einnahmehäufigkeit beinhalten (z.B. ASS 100 protect 0-1-0). Sollte kein Medikamentenplan vorhanden sein, so legen Sie die Medikamente in den Originalpackungen vor.

Eine Therapieanpassung ist bei fehlendem Medikamentenplan leider nicht möglich.

BLUTDRUCKTAGEBUCH/ RHYTHMUSTAGEBUCH

Besteht bei Ihnen eine Bluthochdruckerkrankung, so sollten Sie regelmäßig den Blutdruck selber kontrollieren. Bringen Sie dann Ihr Blutdrucktagebuch mit. Sollte die Führung eines Rhythmustagebuches empfohlen worden sein, so bitten wir, auch dieses mitzubringen.

LABORWERTE

Die Routinelaborwerte sind notwendig, um eine evtl. medikamentöse Therapieanpassung durchzuführen. Deswegen bitten wir Sie, die letzten bei Ihnen durchgeführten Routinelaborwerte vorzulegen.

AKTUELLE BEFUNDE ODER VORBEFUNDE

Wenn vorhanden, sollten alle wichtigen auswärtigen Vorbefunde, die für die Untersuchung relevant sein könnten (z.B. zwischenzeitlich durchgeführte Krankenhausaufenthalte), vorgelegt werden. Der behandelnde Arzt wird die Unterlagen sichten und auswerten; relevante Befunde werden wir dann in unserem EDV-System archivieren.
Es ist immer sehr aufwendig, auswärtige Untersuchungsberichte (z.B. aus dem Krankenhaus) von der Praxis aus anzufordern. Hier ist häufig ein schriftliches Einverständnis von Ihnen notwendig. Deswegen ist es besser, wenn im Vorfeld von Ihnen selbst die Unterlagen angefordert werden. Evtl. liegt alles Erforderliche Ihrem Hausarzt vor.

ZEIT

Planen Sie für eine Routineuntersuchung 1,5 bis 2 Stunden Zeit ein. Parken Sie am besten mit dem Auto in der Tiefgarage des Facharztzentrums. Hier müssen Sie kein „Parkgeld“ nachwerfen, sollte die Parkzeit abgelaufen sein.

Wartezeiten

IN DER PRAXIS

Wir versuchen, die Wartezeit in der Praxis so angenehm und so kurz wie möglich zu halten. Dennoch sind Wartezeiten teils unumgänglich. Planen Sie für eine komplette Untersuchung ca. 1½ bis 2 Stunden ein. Die Behandlungsdauer für einen Patienten variiert sehr stark. Wir versuchen, uns für die Patienten die Zeit zu nehmen, die sie auch wirklich benötigen. Deswegen bitten wir Sie um Verständnis, wenn es etwas dauern kann. Denken Sie immer daran, wer ein schwerwiegendes medizinisches Problem hat, ist froh, wenn der Arzt sich ausreichend Zeit nimmt!
Wir bieten viele unterschiedliche Untersuchungen an, weswegen es durchaus vorkommen kann, dass ein Patient später als Sie in die Praxis kommt und diese dennoch schneller wieder verlässt, als Sie selbst. An der Anmeldung wird der Zeitpunkt festgehalten, wann die Patienten die Praxis betreten. Die Reihenfolge der Untersuchungen wird dann nach der Wartezeit in der Praxis bestimmt.

WARTEZEITEN AUF EINEN TERMIN

Gesetzlich Versicherte Im System der gesetzlichen Krankenkassen bestehen erhebliche Reglementationen. Wir dürfen nur eine begrenzte Anzahl von Leistungen erbringen und können somit nur eine bestimmte Anzahl von Patienten in der Sprechstunde der gesetzlichen Krankenkassen behandeln, da wir bereits weit über unserem Limit arbeiten, so dass eine Vielzahl Leistungen nicht adäquat vergütet wird. Eine weitere Ausweitung der Kassensprechstunde ist uns somit nicht mehr möglich. Auch würde hierunter die Qualität unserer Arbeit leiden, da wir immer weniger Zeit für den einzelnen Patienten hätten. Aus diesen Gründen bestehen für Neupatienten in der Kassensprechstunde Wartezeiten auf einen Untersuchungstermin.

Besteht eine dringliche Behandlungsnot-wendigkeit durch uns, so wird der Hausarzt sich mit uns in Verbindung setzen und kurzfristig einen Termin vereinbaren. Hierzu halten wir Notfalltermine täglich frei.

Privat Versicherte Hier bestehen weder Einschränkungen in der Anzahl der zu erbringenden Leistung, noch in der Anzahl der zu behandelnden Patienten. Dennoch kann es auch hier zu Wartezeiten für einen Behandlungstermin kommen. Aus diesem Grunde sollten Sie sich ebenfalls rechtzeitig um einen Termin bemühen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

WIEDERVORSTELLUNGSTERMINE

Der behandelnde Arzt wird Ihnen sagen, wann evtl. eine Kontrolluntersuchung notwendig ist. Um sich rechtzeitig einen Wiedervorstellungstermin zu sichern, vereinbaren Sie direkt einen Termin beim Verlassen der Praxis. Dies erspart Ihnen einen erneuten Anruf in der Praxis, mit evtl. erneuten Wartezeiten auf den Kontrolltermin.

ERREICHBARKEIT DER PRAXIS

PERSÖNLICHE ERREICHBARKEIT

Die Anmeldung ist in der Regel täglich ab 7.30 Uhr besetzt. Am Montag, Dienstag und Donnerstag bis 18 Uhr, am Mittwoch und Freitag bis ca. 14.30 Uhr.

TELEFON/ANRUFBEANTWORTER

Telefonisch sind wir von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie am Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr erreichbar.
Uns erreichen in Stoßzeiten bis zu 400 Anrufe pro Tag. Hierzu haben wir 6 Telefonannahmeplätze. Wenn wir Ihren Anruf nicht persönlich annehmen können, so haben Sie immer die Möglichkeit, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Auch außerhalb der Sprechzeiten ist das Aufsprechen einer Nachricht auf den Anrufbeantworter möglich. Die eingehenden Nachrichten (Sprachnachrichten/E-Mails/ Faxe) arbeiten wir chronologisch ab und rufen, sobald es möglich ist, zurück.

Unsere Anrufbeantworter sind in der Zeit zwischen 15 Uhr und 17 Uhr aktiv. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht!

E-MAIL

Wir nutzen unsere E-Mail nur zu organisatorischen Zwecken. Bitte schicken Sie uns aus Datenschutzgründen keine Nachrichten mit medizinischen Inhalten. Anhänge in E-Mails werden wir grundsätzlich nicht öffnen. Deswegen bitte alles per Post oder per Fax zusenden.

Bitte versenden Sie keine medizinisch vertraulichen Informationen in E-Mails!

ONLINE-TERMINVERGABE

Es steht eine begrenzte Anzahl von Terminen in unserem Online-Terminvergabesystem zur Verfügung. Evtl. sind diese Termine schneller verfügbar, als bei der telefonischen Terminvereinbarung.

Datenschutz

ANMELDEBEREICH

Bitte weisen Sie sich immer mit Ihrer Versicherungskarte oder einem gültigen Ausweispapier aus. Im Anmeldebereich bitten wir, immer Abstand zu halten. Niemand möchte, dass andere Patienten private persönliche Informationen mitbekommen.

E-MAIL

E-Mail ist ein unsicheres Medium und nicht für die Übersendung vertraulicher Informationen geeignet. Aus diesem Grunde versenden Sie bitte keine medizinischen Informationen per E-Mail. Auch wir werden grundsätzlich keine medizinischen Informationen per E-Mail versenden. Wir nutzen E-Mails nur organisatorisch (z.B. für Terminvergaben). 

FAX

Wir versenden medizinische Informationen nur an uns bekannte Fax-Adressen (z.B. Hausärzte oder Krankenhausärzte, s.u.). Telefonischen Anfragen zur Übersendung von Berichten an uns unbekannte Faxnum- mern können nicht nachgekommen werden. Gerne können Sie uns aber medizinische Unterlagen per Fax oder per Post schicken.

ABSCHLUSSBERICHTE/AUSKUNFT AN DRITTE

Jederzeit händigen wir Ihnen gerne persönlich alle Abschlussberichte aus. Eine Übergabe der Berichte an Dritte werden wir aber nicht durchführen, es sei denn, es liegt eine Vollmacht vor. Wir werden keine Auskun an Dritte, auch nicht an Verwandte oder Ehepartner, ohne Einverständnis des Patienten geben. In bestimmten Fällen gehen wir von einem stillschweigenden Einverständnis aus (s.u.).

AUSKUNFT AN DEN BEHANDELNDEN HAUSARZT

Abschlussberichte werden am Ende der Behandlung an den überweisenden Arzt geschickt; hier gehen wir stillschweigend vom Einverständnis des Patienten aus. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitten wir um eine kurze Information.

AUSKUNFT AN KOOPERIERENDE KRANKENHÄUSER

Befinden Sie sich stationär in einem uns bekannten und mit uns kooperierenden Krankenhaus und die dortigen Ärzte fordern Abschlussberichte an, so gehen wir ebenfalls stillschweigend von ihrem Einverständnis aus. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitten wir um eine kurze Information. Wir werden dies dann in ihrer Krankenakte vermerken.

Sonstige wichtige Punkte

ANFRAGEN VON KRANKENKASSEN

Wir sind gesetzlich verpflichtet, medizinische Anfragen von Krankenkassen zu beantworten. Medizinische Informationen werden jedoch von uns nur bearbeitet, wenn ein vertraulicher Rückumschlag an den Medizinischen Dienst der Anfrage beiliegt.

ANFRAGEN VON VERSICHERUNGEN

Liegt eine von Ihnen unterschriebene Einverständniserklärung vor, so werden wir die Anfragen beantworten, ggf. werden wir die von uns ausgefüllte Anfrage zu Ihren Händen schicken, damit Sie diese dann an die Versicherung weiterleiten können.

ANFRAGEN VON SOZIALGERICHTEN UND VERSORGUNGSÄMTERN

Hier sind wir von amtswegen verpflichtet, diese Anfragen zu beantworten.

MEDIKAMENTENUMSTELLUNG

Bei einer notwendigen medikamentösen Umstellung durch uns, erhalten Sie einen aktuellen Medikamentenplan und ein entsprechendes Rezept, mit Hinweis zur Einnahme. Wurde eine medikamentöse Umstellung von uns bei Ihnen durchgeführt und Sie haben Probleme damit, so vereinbaren Sie bei uns einen Kurzbesprechungstermin, der in der Regel zwischen 7.30 und 8 Uhr angeboten werden kann. Neue Medikamente sollten nicht von Ihnen abgesetzt oder umgestellt werden. Bitte verändern Sie die neu begon- nene Medikation nur nach Rücksprache mit uns.

STATIONÄRE EINWEISUNG

Sollte eine stationäre Einweisung notwendig sein, so werden wir in der Regel einen Termin mit dem Krankenhaus für Sie vereinbaren. Wir werden Ihnen dann in den nächsten zwei Tagen den Termin telefonisch mitteilen. Sollten Sie bis dahin keine Information von uns erhalten haben, dann rufen Sie uns bitte an, um nach dem Termin zu fragen. Vor der Aufnahme im Krankenhaus müssen noch bei uns die Aufnahmeunterlagen und die Einweisung abgeholt werden. Ohne Aufnahmeunterlagen ist eine stationäre Behandlung nur im Notfall möglich.

Vor stationärer Aufnahme müssen die Aufnahmeunterlagen und die Einweisung in der Praxis abgeholt werden.

NÜCHTERN ZUM TERMIN

Bei einigen Untersuchungen müssen Sie nüchtern in der Praxis erscheinen. Dabei sollen Sie keine Getränke und auch keine Nahrung morgens zu sich nehmen. Medikamente dürfen jedoch mit einem kleinen Schlückchen Wasser eingenommen werden.

LABORUNTERSUCHUNGEN

Einige Laborwerte sind tageszeit- und ernährungsabhängig. Kommen Sie zu einem Routinelabor immer vormittags nüchtern zur Blutabnahme.
Speziallabor
Wird nur ein „Speziallabor“ durchgeführt, müssen Sie in der Regel nicht nüchtern kommen. Hier können die Werte auch teilweise nachmittags abgenommen werden.
Talspiegel-Bestimmung
Bei einer Talspiegel-Bestimmung eines bestimmten Medikamentes soll der tiefste Medikamentenspiegel bzw. die tiefste Medikamentenwirkung vor der nächsten Einnahme des Medikamentes gemessen werden. Nehmen Sie deswegen das Medikament somit erst zeitverzögert nach der Blutentnahme ein. Haben Sie bereits vor der Blutentnahme das Medikament morgens eingenommen, kann der Talspiegel nicht mehr bestimmt werden.
Spitzenspiegel
Bei der Spitzenspiegelbestimmung soll die Blutabnahme in der Regel 2 Stunden nach der Einnahme des Medikamentes erfolgen. Ggf. kann allerdings auch die Zeitspanne bis zur Blutabnahme variieren, in diesem Falle werden wir Ihnen dies mitteilen.

UNTERSUCHUNGEN MIT EKG-ABLEITUNGEN

Viele kardiale Untersuchungen benötigen EKG-Ableitungen (z.B. Ruhe-EKG, Belastungs-EKG, Spiroergometrie, LZ-EKG, LZ-Blutdruckmessung). Auch kann evtl. bei einer LZ-Blutdruckmessung eine EKG-Ableitung notwendig sein. Zur richtigen Ableitung ist ein guter Kontakt zwischen Haut und Elektroden wichtig. Bitte aus diesem Grunde keine rückfettenden Cremes verwenden, da ansonsten die Elektroden nicht halten.

FAHRRADBELASTUNGEN

Für eine Leistungserprobung (Ergometrie/ Spiroergometrie/Stress-Echokardiographie) ist festes Schuhwerk notwendig. Evtl. sollten Sie Sportsachen mitnehmen, diese sind aber kein Muss. Erscheinen Sie bitte nicht nüchtern, nehmen Sie ggf. etwas zu essen mit.

TRANSÖSOPHAGEALE ECHOKARDIOGRAPHIE (TEE)

Kommen Sie immer nüchtern und immer mit Begleitung. Planen Sie eine Verweildauer von mind. 2 Stunden ein. Wird eine Sedierung („Betäubung“) durchgeführt, so dürfen Sie für den Rest des Tages nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Bringen Sie die vorher ausgehändigten Aufklärungsunterlagen mit.

GEFÄSSEINGRIFFE IM KRANKENHAUS

Die vorbereitenden Untersuchungen und die Aufklärung werden wenige Tage vor dem geplanten Eingriff in der Praxis durchgeführt. Die Herzkatheter-Untersuchung selber erfolgt in der Regel dann an einem Montag durch Dr. T. Schmidt, und alle übrigen Gefäßeingriffe an einem Mittwoch durch N. Esser.

Sie melden sich mit allen Anmeldeunterlagen bis 10:30 Uhr im Krankenhaus Siegburg an. Zur Aufnahme müssen Sie nicht nüchtern sein. Die Untersuchung selber erfolgt zwischen 11:00 und 18:00 Uhr im Herzzentrum Siegburg. Hier werden dann alle notwendigen Eingriffe durchgeführt. Nach dem Eingriff müssen Sie noch eine Nacht bleiben und werden dann am nächsten Morgen bis 09:00 Uhr entlassen. Ggf. ist aber auch eine weitere Nachbeobachtung notwendig. Planen Sie deswegen einen Aufenthalt von mind. zwei Tagen ein.

REZEPTE

Rezepte können bei uns zur Abholung angefordert werden. Bei gesetzlich versicherten Patienten ist allerdings immer die Vorlage ihrer Versicherungskarte einmal im Quartal notwendig, da der Versicherungsnachweis durch die Karte erbracht werden muss und ansonsten unsere Praxis-Software ggf. die Ausstellung eines Rezeptes unterbindet. Wenn von Ihnen gewünscht, geben wir das Rezept auch an eine Apotheke zur Belieferung im näheren Umkreis weiter. Hierzu würden wir dann das Rezept mit ihrer Telefonnummer an die entsprechende Apotheke weiterleiten. Die Apotheke vereinbart dann mit Ihnen einen Liefertermin.

WERTSACHEN

Bitte achten Sie bei Ihrem Praxisbesuch immer auf Ihre Wertsachen und lassen Sie diese nicht unbeaufsichtigt liegen. Wir haften nicht, wenn etwas abhanden kommt.

PRIVAT-ABRECHNUNGEN

Die privatärztliche Rechnungserstellung erfolgt grundsätzlich über eine von uns beauftragte Abrechnungsstelle. Auf vielfachen Wunsch der Patienten versuchen wir, die Rechnung relativ schnell nach Abschluss der Behandlung zu erstellen. Spätesten am Jahresende erhalten Sie eine Rechnung, auch wenn die Behandlung noch nicht abgeschlossen sein sollte. Einige Laborwerte werden in einem extern von uns beauftragten Labor bestimmt. Sie erhalten hierüber eine gesonderte Rechnung.